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Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen in Nordrhein einigen sich auf Arzneimittelvereinbarung 2003

Wutschel-Monka, B.; Woggon, A. · Die Krankenversicherung, Berlin · 2003 · Heft 2 · S. 57 bis 58

Dokument
66384
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Wutschel-Monka, B.; Woggon, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 55
Seiten
57 bis 58
Erschienen: 2003-02-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung gestaltet zusammen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen die Rahmenvorgaben für die Arzneimittelvereinbarungen der Gesamtvertragspartner. Für das Jahr 2003 konnte keine Einigung erzielt werden, somit musste das Bundesschiedsamt bemüht werden. In Nordrhein sah man die Notwendigkeit, den steigenden Arzneikosten entgegenzuwirken, darumkonnte eine Vertragsabschluss erzielt werden. Die Autoren stellen die nordrheinische Regelung vor.

Schlagworte

KRANKENKASSE KOSTEN ARZNEIMITTEL KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SOZIALPOLITIK Die Krankenversicherung Berlin