CareLit Fachartikel
Mobbing: Kein zu verharmlosender Tatbestand
Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2003 · Heft 2 · S. 37 bis 38
Dokument
66441
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In letzter Zeit nehmen Mobbing-Prozesse vor Arbeitsgerichten zu. Besteht Mobbing-Verdacht, müssen Arbeitgeber einschreiten. Bleiben sie untätig, drohen Entschädigungszahlungen. Der Autor erläutert, wann der Tatbestand des Mobbings erfüllt ist und stellt Einzelheiten vor.
Schlagworte
ARBEITGEBER
MOBBING
RECHT
Tatbestand
Letzter
Nehmen
Mobbing-Prozesse
Arbeitsgerichten
Besteht
Mobbing-Verdacht
Müssen
Einschreiten
Bleiben
Untätig
Häusliche Pflege
Hannover