CareLit Fachartikel

Mobbing: Kein zu verharmlosender Tatbestand

Muschiol, T. · Häusliche Pflege, Hannover · 2003 · Heft 2 · S. 37 bis 38

Dokument
66441
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Muschiol, T.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 12
Seiten
37 bis 38
Erschienen: 2003-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

In letzter Zeit nehmen Mobbing-Prozesse vor Arbeitsgerichten zu. Besteht Mobbing-Verdacht, müssen Arbeitgeber einschreiten. Bleiben sie untätig, drohen Entschädigungszahlungen. Der Autor erläutert, wann der Tatbestand des Mobbings erfüllt ist und stellt Einzelheiten vor.

Schlagworte

ARBEITGEBER MOBBING RECHT Tatbestand Letzter Nehmen Mobbing-Prozesse Arbeitsgerichten Besteht Mobbing-Verdacht Müssen Einschreiten Bleiben Untätig Häusliche Pflege Hannover