CareLit Fachartikel

Die Kriterien für die Abgrenzung von Arzneiund Lebensmitteln finden auch auf Vitaminpräparate Anwendung BGH, Urteil vom 25. April 2001

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 2 · S. 9 bis 14

Dokument
66521
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
9 bis 14
Erschienen: 2003-02-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Abgrenzung von Arzneiund Lebensmitteln werden auch auf Vitaminpräparate angewendet. Maßgeblich ist die überwiegende objektive Zweckbstimmung, wie sie sich nach der Verkehrsauffassung für den Verbraucher darstellt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL VITAMINE Lebensmittel und Recht Frankfurt