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Die Kriterien für die Abgrenzung von Arzneiund Lebensmitteln finden auch auf Vitaminpräparate Anwendung BGH, Urteil vom 25. April 2001
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 2 · S. 9 bis 14
Dokument
66521
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien für die Abgrenzung von Arzneiund Lebensmitteln werden auch auf Vitaminpräparate angewendet. Maßgeblich ist die überwiegende objektive Zweckbstimmung, wie sie sich nach der Verkehrsauffassung für den Verbraucher darstellt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
NAHRUNGSMITTEL
ARZNEIMITTEL
VITAMINE
Lebensmittel und Recht
Frankfurt