CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit ArbG Lörrach, Beschl. v. 26.09.2001

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 2 · S. 71 bis 75

Dokument
66600
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
71 bis 75
Erschienen: 2003-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Lörrach hat als erstes bundesdeutsches Arbeitsgericht einen Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof gefasst, der nun auch für die BRD zu prüfen hat, ob die nationalen Vorschriften und die derzeitige Rechtsprechungspraxis, die Bereitschaftsdienst als Ruhezeit wertet, mit der Richtlinie 93/104/EG vereinbar ist.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST RECHTSPRECHUNG EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT ARBEITSZEIT PflegeRecht Neuwied