CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit ArbG Lörrach, Beschl. v. 26.09.2001
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 2 · S. 71 bis 75
Dokument
66600
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Lörrach hat als erstes bundesdeutsches Arbeitsgericht einen Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof gefasst, der nun auch für die BRD zu prüfen hat, ob die nationalen Vorschriften und die derzeitige Rechtsprechungspraxis, die Bereitschaftsdienst als Ruhezeit wertet, mit der Richtlinie 93/104/EG vereinbar ist.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
RECHTSPRECHUNG
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
ARBEITSZEIT
PflegeRecht
Neuwied