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Infektionsschutzgesetz: Musterhygienepläne sichern die Qualität

Bühling, A. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2003 · Heft 2 · S. 263 bis 264

Dokument
66634
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Bühling, A.
Ausgabe
Heft 2 / 2003
Jahrgang 100
Seiten
263 bis 264
Erschienen: 2003-02-07 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, ihre innerbetriebliche Verfahrensweise zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Diese Forderung stellt für Einrichtungen wie Obdachlosenunterkünfte, Altenund Pflegeheime oder Kinderhorte möglicherweise ein Problem dar. Die Gesundheitsämter sollten deshalb auf eine weitgehende Standardisierung der Hyienepläne hinwirken. Für eine Vielzahl von Einrichtungen können spezifische Musterhygieneplane im Internet abgerufen werden.

Schlagworte

INFEKTIONSSCHUTZGESETZ HYGIENEPLAN STANDARD Deutsches Ärzteblatt Köln