CareLit Fachartikel
Infektionsschutzgesetz: Musterhygienepläne sichern die Qualität
Bühling, A. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2003 · Heft 2 · S. 263 bis 264
Dokument
66634
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, ihre innerbetriebliche Verfahrensweise zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festzulegen. Diese Forderung stellt für Einrichtungen wie Obdachlosenunterkünfte, Altenund Pflegeheime oder Kinderhorte möglicherweise ein Problem dar. Die Gesundheitsämter sollten deshalb auf eine weitgehende Standardisierung der Hyienepläne hinwirken. Für eine Vielzahl von Einrichtungen können spezifische Musterhygieneplane im Internet abgerufen werden.
Schlagworte
INFEKTIONSSCHUTZGESETZ
HYGIENEPLAN
STANDARD
Deutsches Ärzteblatt
Köln