CareLit Fachartikel
Hilfsmittel zur Behandlungspflege nicht in die LQV aufnehmen
Vogel, G. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 3 · S. 12
Dokument
66658
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht befand 2002, dass die Krankenkassen Ernährungspumpen und Wechseldruckmatratzen für Heimbewohner zu finanzieren hätten. Der Autor rät den Heimträgern, sich in den Verträgen nur auf die Hilfsmittel zur Grundpflege festzulegen. Es müsse außerdem klare Absprachen mit den Krankenkassen geben.
Schlagworte
KRANKENKASSE
HEIMTRÄGER
PFLEGEHILFSMITTEL
ALLGEMEINE PFLEGE
FINANZIERUNG
RECHTSPRECHUNG
PFLEGEHEIME
ALTENPFLEGE
VERTRÄGE
KRANKHEIT
INTERNET
Altenheim
Hannover