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Das Urteil
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 3 · S. 16 bis 17
Dokument
66659
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom April 2002. Das Gericht befand, dass Betreutes Wohnen dann nicht unter das Heimgesetz fällt, wenn die Betreuungsleistungen der Miete deutlich untergeordnet sind. Somit können auch Wohnungseigentümer im Betreuten Wohnen unter dem Schutz des Heimgesetzes stehen.
Schlagworte
BETREUTES WOHNEN
HEIMGESETZ
URTEIL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
Wohnen
Unter
Diesem
Beitrag
Verwaltungsgerichts
Sigmaringen
April
Gericht
Befand
Betreutes
Altenheim