CareLit Fachartikel

§ 5 Abs. 12 HeimG schützt vor Rückzahlungsforderungen

Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 3 · S. 20

Dokument
66660
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
20
Erschienen: 2003-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um den § 5 Absatz 12, der 2002 im Heimgesetz aufgenommen wurde. Dieser Paragraph regelt die Gültigkeit von Heimverträgen, die mit Bewohnern abgeschlossen wurden, deren Geschäftsunfähigkeit nicht bemerkt wurde.

Schlagworte

VERTRAG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT HEIMGESETZ RECHTSANWÄLTE PRAXIS LEISTUNG SICHERHEIT Altenheim Hannover