CareLit Fachartikel
§ 5 Abs. 12 HeimG schützt vor Rückzahlungsforderungen
Richter, R. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 3 · S. 20
Dokument
66660
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um den § 5 Absatz 12, der 2002 im Heimgesetz aufgenommen wurde. Dieser Paragraph regelt die Gültigkeit von Heimverträgen, die mit Bewohnern abgeschlossen wurden, deren Geschäftsunfähigkeit nicht bemerkt wurde.
Schlagworte
VERTRAG
GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
HEIMGESETZ
Wurde
Diesem
Beitrag
Absatz
Aufgenommen
Paragraph
Regelt
Gültigkeit
Heimverträgen
Bewohnern
Abgeschlossen
Altenheim
Hannover