CareLit Fachartikel
Kleine Herstellungserlaubnis gemäß § 34 Nr. 5 des Transfusionsgesetzes
Biscoping, J. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2003 · Heft 3 · S. 178 bis 179
Dokument
66677
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Transfusionsgesetz (TFG) wurde unter Nr. 5 zu § 34 eine Ausnahmevorschrift des AMG verfügt, die bei ausschließlich autologen Blutzubereitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenführung von Herstellungsleiter und Kontrolleiter in einer Person erlaubt. Diese Ausnahme gilt jedoch nur eingeschränkt für eine Krankenhausabteilung oder unter bestimmten Voraussetzungen für eine ärztliche Einrichtung.
Schlagworte
GESETZ
HERSTELLUNG
BLUTTRANSFUSION
GESUNDHEIT
KRANKENHÄUSER
CHIRURGEN
PERSONEN
PRAXIS
ANÄSTHESISTEN
ANÄSTHESIOLOGIE
FRAUEN
FAMILIE
TECHNOLOGIE
LEBEN
ELEKTRONIK
Anästhesiologie und Intensivmedizin