CareLit Fachartikel

Kleine Herstellungserlaubnis gemäß § 34 Nr. 5 des Transfusionsgesetzes

Biscoping, J. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2003 · Heft 3 · S. 178 bis 179

Dokument
66677
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Biscoping, J.
Ausgabe
Heft 3 / 2003
Jahrgang 44
Seiten
178 bis 179
Erschienen: 2003-03-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Im Transfusionsgesetz (TFG) wurde unter Nr. 5 zu § 34 eine Ausnahmevorschrift des AMG verfügt, die bei ausschließlich autologen Blutzubereitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenführung von Herstellungsleiter und Kontrolleiter in einer Person erlaubt. Diese Ausnahme gilt jedoch nur eingeschränkt für eine Krankenhausabteilung oder unter bestimmten Voraussetzungen für eine ärztliche Einrichtung.

Schlagworte

GESETZ HERSTELLUNG BLUTTRANSFUSION GESUNDHEIT KRANKENHÄUSER CHIRURGEN PERSONEN PRAXIS ANÄSTHESISTEN ANÄSTHESIOLOGIE FRAUEN FAMILIE TECHNOLOGIE LEBEN ELEKTRONIK Anästhesiologie und Intensivmedizin