CareLit Fachartikel
Kleine Herstellungserlaubnis gemäß § 34 Nr. 5 des Transfusionsgesetzes
Biscoping, J. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2003 · Heft 3 · S. 178 bis 179
Dokument
66677
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Transfusionsgesetz (TFG) wurde unter Nr. 5 zu § 34 eine Ausnahmevorschrift des AMG verfügt, die bei ausschließlich autologen Blutzubereitungen unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenführung von Herstellungsleiter und Kontrolleiter in einer Person erlaubt. Diese Ausnahme gilt jedoch nur eingeschränkt für eine Krankenhausabteilung oder unter bestimmten Voraussetzungen für eine ärztliche Einrichtung.
Schlagworte
GESETZ
HERSTELLUNG
BLUTTRANSFUSION
Unter
Bestimmten
Voraussetzungen
Transfusionsgesetz
Wurde
Ausnahmevorschrift
Verfügt
Ausschließlich
Autologen
Blutzubereitungen
Zusammenführung
Herstellungsleiter
Anästhesiologie und Intensivmedizin