CareLit Fachartikel
Fehler von Zivildienstleistenden - Hälftige Schadensteilung zwischen BRD und Krankenhaus
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2003 · Heft 3 · S. 238 bis 240
Dokument
66717
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom November 2002. Es stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland und die jeweilige Beschäftigungsstelle für Fehler von Zivildienstleistenden jeweils zur Hälfte einstehen müssen., da Zivildienstleistende mit Leiharbeitern gleichzusetzen sind.
Schlagworte
HAFTUNGSRECHT
URTEIL
ZIVILDIENSTLEISTENDER
Deutschland
Krankenhaus
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen