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Holz, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2003 · Heft 3 · S. 15 bis 16
Dokument
66732
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesfinanzhof hat beschlossen, bei Überlassung von verbilligtem Wohnraum die steuerlichen Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug zu verschärfen. Der Autor stellt das Urteil des Bundesfinanzhofs vom November 2002 vor und erläutert die Grundzüge der Besteuerung.
Schlagworte
STEUER
URTEIL
RECHT
Bundesfinanzhof
Beschlossen
Überlassung
Verbilligtem
Wohnraum
Steuerlichen
Voraussetzungen
Werbungskostenabzug
Verschärfen
Autor
Stellt
Häusliche Pflege
Hannover