CareLit Fachartikel
Honoraranspruch besteht nur bei persönlich erbrachten Chefarztleistungen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 3 · S. 12 bis 14
Dokument
66789
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag gibt ein Urteil des AG Aachen vom 25.4.2001 wieder. Gegenstand der Entscheidung ist eine wegen Abwesenheit nicht persönlich erbrachte aber mit der privaten Krankenversicherung abgerechnete Chefarztbehandlung. Das AG wies die Klage desChefarztes auf Honorarüberweisung ab, die Gründe des Urteilssind im Beitrag dargestellt.
Schlagworte
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
KOSTEN
Krankenhaus und Recht
Frankfurt