CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit
N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 7-8 · S. 182 bis 184
Dokument
668348
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, ist der Arbeitnehmer auch im Kündigungsschutzprozess verpflichtet, hinreichend substantiiert zu den Umständen der behaupteten Arbeitsunfähigkeit vorzutragen und gegebenenfalls seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit dem beweisbelasteten Arbeitgeber ein Beweisantritt möglich ist.
Schlagworte
Arbeitsrecht
fristlose Kündigung
Arbeitsunfähigkeit
Beweiswert
AU-Bescheinigung
LAG Schleswig-Holstein
Arbeitnehmer
Arbeitsverhältnis
Bescheinigung
Arbeit
Ärzte
Rechtsdepesche