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Fristlose Kündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 7-8 · S. 182 bis 184

Dokument
668348
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2026
Jahrgang 24
Seiten
182 bis 184
Erschienen: 2026-07-20 13:56:17
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Ist der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, ist der Arbeitnehmer auch im Kündigungsschutzprozess verpflichtet, hinreichend substantiiert zu den Umständen der behaupteten Arbeitsunfähigkeit vorzutragen und gegebenenfalls seine Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit dem beweisbelasteten Arbeitgeber ein Beweisantritt möglich ist.

Schlagworte

Arbeitsrecht fristlose Kündigung Arbeitsunfähigkeit Beweiswert AU-Bescheinigung LAG Schleswig-Holstein Arbeitnehmer Arbeitsverhältnis Bescheinigung Arbeit Ärzte Rechtsdepesche