CareLit Fachartikel

Kostenübernahme für Pflegebett und Antidekubitusmatratze

N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 7-8 · S. 23 bis 27

Dokument
668349
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7-8 / 2026
Jahrgang 24
Seiten
23 bis 27
Erschienen: 2026-07-20 13:56:24
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe trägt – ebenso wie eine stationäre Pflegeeinrichtung – das Risiko der Konstitution eines Bewohners (Adipositas) und hat daher ein in der Breite individuell erforderliches Pflegebett vorzuhalten. Bei einer Erkrankung des Versicherten an Dekubitus kann der Versicherte von seiner Krankenkasse die Versorgung mit einer in der Breite an das individuell erforderliche Pflegebett angepassten Wechseldruckmatratze beanspruchen.

Schlagworte

Pflegebett Antidekubitusmatratze Hilfsmittelversorgung SGB V Eingliederungshilfe stationäre Einrichtung Dekubitus Kostenübernahme Krankenversicherung Krankenkasse Adipositas Pflegeversicherung Beobachtung Brillen Germany Berlin