CareLit Fachartikel
Kostenübernahme für Pflegebett und Antidekubitusmatratze
N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 7-8 · S. 23 bis 27
Dokument
668349
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe trägt – ebenso wie eine stationäre Pflegeeinrichtung – das Risiko der Konstitution eines Bewohners (Adipositas) und hat daher ein in der Breite individuell erforderliches Pflegebett vorzuhalten. Bei einer Erkrankung des Versicherten an Dekubitus kann der Versicherte von seiner Krankenkasse die Versorgung mit einer in der Breite an das individuell erforderliche Pflegebett angepassten Wechseldruckmatratze beanspruchen.
Schlagworte
Pflegebett
Antidekubitusmatratze
Hilfsmittelversorgung
SGB V
Eingliederungshilfe
stationäre Einrichtung
Dekubitus
Kostenübernahme
Krankenversicherung
Krankenkasse
Adipositas
Pflegeversicherung
Beobachtung
Brillen
Germany
Berlin