Haftung für schwere Nervenschäden wegen fehlerhafter Injektion
N.N. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 7-8 · S. 194 bis 198
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sachverhalt Leitsatz Der im Jahr 1976 geborene Kläger litt aufgrund einer intramuskulären Injektion in das Gesäß zur Behandlung von der Lendenwirbelsäule ausgehenden Schmerzen in der Lendenwirbelsäulenregion. Am 5. Dezember 2016 begleitete er seine jetzige Ehefrau zu einem Arzttermin in die Praxis des Beklagten, der ein niedergelassener Allgemeinmediziner ist. Der Beklagte. Eine intramuskuläre Injektion in das Gesäß zur Behandlung von der Lendenwirbelsäule ausgehenden Schmerzen stellte nach dem hausärztlichen Standard des Jahres 2016 eine seit mehr als einem Jahrzehnt veraltete Behandlungsmethode dar.