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Ende des Preisdiktats? LSG Baden-Württemberg stärkt Verhandlungsanspruch bei Verbandmitteln
Schanz, M. · Rechtsdepesche · 2026 · Heft 7-8 · S. 206 bis 207
Dokument
668354
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Urteil aus Stuttgart hat Bewegung in ein Feld gebracht, das Leistungserbringer seit Jahren als vertragsrechtliches Ungleichgewicht empfinden: Open-House-Verträge zur Versorgung mit Verbandmitteln. Das LSG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 25. Februar 2026 entschieden, dass Krankenkassen Leistungserbringern bei Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung keinen Vertrag ohne Verhandlungsmöglichkeit aufzwingen dürfen. Die Entscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung – und dürfte noch das Bundessozialgericht beschäftigen.
Schlagworte
Verbandmittel
Open-House-Vertrag
Krankenkasse
Landessozialgericht
SGB V
Wundversorgung
Verhandlungsanspruch
Hilfsmittelvertrag
Krankenversicherung
Apotheken
Ärztinnen
Beratung
Ärzte
Gesetz
Rechtsdepesche