Anwendung von Methoden zum Nachweis von gentechnisch veränderten Sojabohnen und gentechnisch verändertem Mais in im Handel befindlichen Lebensmitteln
Broll, H.; Wagner, U.; Spiegelberg, A.; Zagon, J.; Schauzu, M.-A. · Bundesgesundheitsblatt · 1998 · Heft 12 · S. 560 bis 562
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. September 1998 müssen Lebensmittel, die aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder aus gentechnisch verändertem Mais hergestellt wurden, gekennzeichnet werden, wenn sie entweder aus der gentechnischen Veränderung resultierende neue Proteine oder rekombinante DNA enthalten. Zur Kontrolle dieser Kennzeichnungsvorschrift durch die zuständigen Überwachungsbehörden sind geeignete standardisierte Nachweisverfahren erforderlich. Für transgene Sojabohnen steht inzwischen eine amtliche Nachweismethode zur Verfügung. Eine Methode zum Nachweis der gentechnischen Veränderung in transgenem Mais wird derzeit im…