CareLit Fachartikel

Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 3 · S. 109 bis 116

Dokument
66841
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
109 bis 116
Erschienen: 2003-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall streiten sich die Parteien um die Einordnung des von der Klägerin abzuleistenden Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit. Das LAG Hamm kommt in seinem Urteil vom 07.11.2002 zu der Auffassung, dass bei der Erstellung von Dienstplänen die Bereitschaftsdienstzeiten, in denen die Klägerin sich im Krankenhaus aufhalten muss, um ihre Tätigkeit bei Bedarf jederzeit aufnehmen zu können, als Arbeitszeit zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT PflegeRecht Neuwied