CareLit Fachartikel
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 3 · S. 109 bis 116
Dokument
66841
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall streiten sich die Parteien um die Einordnung des von der Klägerin abzuleistenden Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit. Das LAG Hamm kommt in seinem Urteil vom 07.11.2002 zu der Auffassung, dass bei der Erstellung von Dienstplänen die Bereitschaftsdienstzeiten, in denen die Klägerin sich im Krankenhaus aufhalten muss, um ihre Tätigkeit bei Bedarf jederzeit aufnehmen zu können, als Arbeitszeit zu berücksichtigen sind.
Schlagworte
URTEIL
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITSZEIT
PflegeRecht
Neuwied