CareLit Fachartikel
Rückforderung einer Zuwendung (hier: Weihnachtsgeld)
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 3 · S. 117 bis 121
Dokument
66842
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im dargestellten Fall hatte das BAG die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Beklagte berechtigt war, vom Gehalt der Klägerin für den Monat März 2000 die im November 1999 gezahlten Zuwendungen einzubehalten. Wenn ein Arbeitsverhältnis ordentlich nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden kann, ist eine zum 1. April ausgesprochene Kündigung so auszulegen, dass sie das Arbeitsverhältnis zum 31. März beenden soll. Bei der Rückforderung einer Zuwendung sind die Pfändungsgrenzen zu beachten.
Schlagworte
URTEIL
KÜNDIGUNG
GELDLEISTUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
PflegeRecht
Neuwied