CareLit Fachartikel

Rückforderung einer Zuwendung (hier: Weihnachtsgeld)

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 3 · S. 117 bis 121

Dokument
66842
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 3 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
117 bis 121
Erschienen: 2003-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im dargestellten Fall hatte das BAG die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Beklagte berechtigt war, vom Gehalt der Klägerin für den Monat März 2000 die im November 1999 gezahlten Zuwendungen einzubehalten. Wenn ein Arbeitsverhältnis ordentlich nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden kann, ist eine zum 1. April ausgesprochene Kündigung so auszulegen, dass sie das Arbeitsverhältnis zum 31. März beenden soll. Bei der Rückforderung einer Zuwendung sind die Pfändungsgrenzen zu beachten.

Schlagworte

URTEIL KÜNDIGUNG GELDLEISTUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER PflegeRecht Neuwied