Auswertung der Meldungen von Verdachtsfällen auf Impfkomplikationen nach dem Infektionsschutzgesetz
Keller-Stanislawski, B.; Hartmann, K. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2002 · Heft 4 · S. 344 bis 354
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1.1.2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft. In § 6 Abs. 1 Nr. 3 sind erstmals Meldeverpflichtungen des Verdachtes einer über das übliche Ausmaß hinausgehenden Impfreaktion gesetzlich geregelt. Die Meldungen werden im Paul-Ehrlich-Institut zentral erfasst und wissenschaftlich bewertet. Im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 19.10.2001 wurden insgesamt 236 Verdachtsfälle gemeldet. 44,1% der Meldungen betrafen Kinder im Alter von 0 bis elf Jahren, 6,8% Jugendliche im Alter von zwölf bis 18 Jahren und 48,7% Erwachsene. Zwei Todesfälle wurden berichtet. In neun Berichten wurde ein bleibender Gesundheitsschaden…