CareLit Fachartikel
Haftungsund Delegationsrecht
Böhme, H. · Pflege aktuell, Berlin · 2003 · Heft 4 · S. 200 bis 203
Dokument
67178
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Eigenverantwortung des Pflegemitarbeiters am Beispiel der Generika-Anordnung. Wenn die ärztliche Anordnung nicht mit der Durchführung übereinstimmt, haftet der, der es tut. So haftet der Arzt im Rahmen seiner Anordnungsverantwortung, der Pflegende im Rahmen der Durchführungsverantwortung.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
HAFTUNGSRECHT
VERANTWORTLICHKEIT
SICHERHEIT
ES
PATIENTEN
WASSER
BETTEN
DOKUMENTATION
GESUNDHEIT
HAMMER
TELEFON
FREIHEIT
MUT
LITERATUR
LEITLINIEN