CareLit Fachartikel
Haftungsund Delegationsrecht
Böhme, H. · Pflege aktuell, Berlin · 2003 · Heft 4 · S. 200 bis 203
Dokument
67178
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um die Eigenverantwortung des Pflegemitarbeiters am Beispiel der Generika-Anordnung. Wenn die ärztliche Anordnung nicht mit der Durchführung übereinstimmt, haftet der, der es tut. So haftet der Arzt im Rahmen seiner Anordnungsverantwortung, der Pflegende im Rahmen der Durchführungsverantwortung.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
HAFTUNGSRECHT
VERANTWORTLICHKEIT
Haftet
Rahmen
Diesem
Beitrag
Eigenverantwortung
Pflegemitarbeiters
Beispiel
Generika-Anordnung
Ärztliche
Anordnung
Durchführung
Übereinstimmt
Pflege aktuell