CareLit Fachartikel

Pauschale Verfahren sind nicht zulässig

Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 4 · S. 18

Dokument
67201
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Plantholz, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
18
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn Pflegeheime ihren Verpflichtungen aus dem Pflege- Qualitätssicherungsgesetz und ihren Verträgen nicht nachkommen, sind die Kostenträger angehalten, die Pflegevergütungen nach § 115 Abs. 3 SGB XI zu kürzen. Die Höhe der Kürzung muss im Einzelfall festgelegt werden. Der Autor stellt die Rechtslage vor.

Schlagworte

HEIMLEITUNG VERGÜTUNG RECHT Ihren Pflegeheime Verpflichtungen Qualitätssicherungsgesetz Verträgen Nachkommen Kostenträger Angehalten Pflegevergütungen Kürzen Kürzung Einzelfall Altenheim