CareLit Fachartikel
Pauschale Verfahren sind nicht zulässig
Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 4 · S. 18
Dokument
67201
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Pflegeheime ihren Verpflichtungen aus dem Pflege- Qualitätssicherungsgesetz und ihren Verträgen nicht nachkommen, sind die Kostenträger angehalten, die Pflegevergütungen nach § 115 Abs. 3 SGB XI zu kürzen. Die Höhe der Kürzung muss im Einzelfall festgelegt werden. Der Autor stellt die Rechtslage vor.
Schlagworte
HEIMLEITUNG
VERGÜTUNG
RECHT
HÖHE
ES
PRAXIS
GANG
Altenheim
Hannover