CareLit Fachartikel

Pauschale Verfahren sind nicht zulässig

Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 4 · S. 18

Dokument
67201
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Plantholz, M.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
18
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Wenn Pflegeheime ihren Verpflichtungen aus dem Pflege- Qualitätssicherungsgesetz und ihren Verträgen nicht nachkommen, sind die Kostenträger angehalten, die Pflegevergütungen nach § 115 Abs. 3 SGB XI zu kürzen. Die Höhe der Kürzung muss im Einzelfall festgelegt werden. Der Autor stellt die Rechtslage vor.

Schlagworte

HEIMLEITUNG VERGÜTUNG RECHT HÖHE ES PRAXIS GANG Altenheim Hannover