CareLit Fachartikel
Pauschale Verfahren sind nicht zulässig
Plantholz, M. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 4 · S. 18
Dokument
67201
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn Pflegeheime ihren Verpflichtungen aus dem Pflege- Qualitätssicherungsgesetz und ihren Verträgen nicht nachkommen, sind die Kostenträger angehalten, die Pflegevergütungen nach § 115 Abs. 3 SGB XI zu kürzen. Die Höhe der Kürzung muss im Einzelfall festgelegt werden. Der Autor stellt die Rechtslage vor.
Schlagworte
HEIMLEITUNG
VERGÜTUNG
RECHT
Ihren
Pflegeheime
Verpflichtungen
Qualitätssicherungsgesetz
Verträgen
Nachkommen
Kostenträger
Angehalten
Pflegevergütungen
Kürzen
Kürzung
Einzelfall
Altenheim