CareLit Fachartikel

Schwangerschaft darf verschwiegen werden

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 4 · S. 19

Dokument
67202
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
19
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Artikel geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2003. Es befand, dass Frauen bei der Einstellung nicht nach einer eventuellen Schwangerschaft gefragt werden dürfen, selbst dann nicht, wenn die Stelle für Schwangere nicht geeignet ist. Die sich ergebenden Nachteile sind für den Arbeitgeber zumutbar und durch Personalplanung auszugleichen.

Schlagworte

MUTTERSCHUTZ MUTTERSCHUTZGESETZ URTEIL RECHTSPRECHUNG RECHT ARBEITGEBER EINSTELLUNG SCHWANGERSCHAFT FRAUEN BERATER TÄUSCHUNG ARBEITSPLATZ NATUR ES PRAXIS Altenheim