CareLit Fachartikel
Schwangerschaft darf verschwiegen werden
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 4 · S. 19
Dokument
67202
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Artikel geht es um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2003. Es befand, dass Frauen bei der Einstellung nicht nach einer eventuellen Schwangerschaft gefragt werden dürfen, selbst dann nicht, wenn die Stelle für Schwangere nicht geeignet ist. Die sich ergebenden Nachteile sind für den Arbeitgeber zumutbar und durch Personalplanung auszugleichen.
Schlagworte
MUTTERSCHUTZ
MUTTERSCHUTZGESETZ
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
RECHT
ARBEITGEBER
EINSTELLUNG
SCHWANGERSCHAFT
FRAUEN
BERATER
TÄUSCHUNG
ARBEITSPLATZ
NATUR
ES
PRAXIS
Altenheim