Rechtliche Rahmenbedingungen der HIV-Postexpositionsprophylaxe in Deutschland
Hösl, J. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2000 · Heft 1 · S. S26 bis S30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kostenübernahme der Postexpositionsprophylaxe (PEP) bei HIV durch die gesetzliche Krankenversicherung ist unklar, wobei die Frage der Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen nicht betrachtet werden soll. Als Rechtsgrundlagen für die Kostenübernahme werden die Regelungen über die Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V), medizinische Vorsorgeleistung (§ 23 SGB V) und über die Gesundheitsuntersuchung (§ 25 SGB V) nicht in Betracht kommen. PEP ist Krankenbehandlung im Sinne von § 27 SGB V. Allerdings ist die besondere Behandlungsform PEP noch nicht in die Regelfinanzierung der Krankenversicherung aufgenomme…