CareLit Fachartikel

Einsatz der RKI-Falldefinition zur Übermittlung von Einzelfallmeldungen

N.N. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2000 · Heft 11 · S. 839 bis 844

Dokument
673039
CareLit-ID
Jahr
2000
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2000
Jahrgang 43
Seiten
839 bis 844
Erschienen: 2000-11-01 00:00:00
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Mit Einführung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) werden erstmals gemäß§ 4 (2) Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten in Deutschland in verbindlicher Form eingeführt. Mit Hilfe der Falldefinitionen werden Krankheitsbezeichnungen mit einer definierten Beschreibung der Erkrankung in Verbindung gebracht. Die damit einhergehende Abstraktion führt zur Schaffung “nosologischer Entitäten”. Die gemäß IfSG vom Robert Koch-Institut erstellten Falldefinitionen versetzen die Gesundheitsämte…

Schlagworte

Deutschland Infektion Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz