Gefahrgutrechtliche Voraussetzungen für den Versand von Diagnostischen Proben, Bakterienkulturen u. a. infektiösen Materialien
Thurm, V.; Tschäpe, H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2001 · Heft 8 · S. 823 bis 828
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diagnostische Proben (Blut, Organmaterial u.ä.) von Menschen oder Tieren, die Krankheitserreger enthalten, gelten als ansteckungsgefährliche Stoffe und unterliegen beim Transport den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen. Das trifft auch auf isolierte Erregerkulturen u.a. infektiöse Materialien zu, die häufig gerade durch medizinische Einrichtungen zu Untersuchungszwecken versandt werden. Der jeweilige Absender, z. B. Arzt oder Laborleiter, trägt dabei eine hohe Verantwortung für die sachgerechte Klassifizierung des Untersuchungsgutes in die zutreffende gefahrgutrechtliche Risikogruppe (in Anlehnung an die Biostoff-…