CareLit Fachartikel

Gefahrgutrechtliche Voraussetzungen für den Versand von Diagnostischen Proben, Bakterienkulturen u. a. infektiösen Materialien

Thurm, V.; Tschäpe, H. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2001 · Heft 8 · S. 823 bis 828

Dokument
674405
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
Autor:innen
Thurm, V.; Tschäpe, H.
Ausgabe
Heft 8 / 2001
Jahrgang 44
Seiten
823 bis 828
Erschienen: 2001-08-01 00:00:00
ISSN
1437-1588

Zusammenfassung

Diagnostische Proben (Blut, Organmaterial u.ä.) von Menschen oder Tieren, die Krankheitserreger enthalten, gelten als ansteckungsgefährliche Stoffe und unterliegen beim Transport den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen. Das trifft auch auf isolierte Erregerkulturen u.a. infektiöse Materialien zu, die häufig gerade durch medizinische Einrichtungen zu Untersuchungszwecken versandt werden. Der jeweilige Absender, z. B. Arzt oder Laborleiter, trägt dabei eine hohe Verantwortung für die sachgerechte Klassifizierung des Untersuchungsgutes in die zutreffende gefahrgutrechtliche Risikogruppe (in Anlehnung an die Biostoff-…

Schlagworte

Blut Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz