Die Anwendung der FCKW- Halon-Verbots-Verordnung auf Arzneimittel
Langen, U. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 1999 · Heft 8 · S. 639 bis 642
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die FCKW-Halon-Verbots-Verordnung regelt das Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen auch in Arzneimitteln. Ausnahmen können z.Zt. noch unter bestimmten Bedingungen erteilt werden. Ersetzt werden diese Treibmittel in Zukunft durch halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, die außer der besseren Umweltverträglichkeit oft auch noch spezielle Vorteile für die Patienten aufweisen. Weitere Alternativen wie Propan oder Isobutan sind denkbar. Der endgültige Ausstieg aus den FCKW in Arzneimitteln wird durch ein Strategiepapier der Europäischen Gemeinschaft vorbereitet..