CareLit Fachartikel
Patient muss Privater Krankenversicherung Befund melden OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 31. Mai 2001
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 46 bis 50
Dokument
67540
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei privaten Versicherungen ist das persönliche Risiko, das der Versicherungsnehmer für die Assekuranz bietet, ausschlaggebend. Deshalb werden bei Versicherungsabschluss ausführliche Angaben zum Gesundheitszustand und zur Krankengeschichte erfragt. Falls sich der Gesundheitszustand zwischen Antrag auf Versicherungsschutz und Zustellung der Police verschlechtert, muss dies der Versicherung umgehend mitgeteilt werden.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENVERSICHERUNG
PRIVAT
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt