CareLit Fachartikel

Autokindersitz für behindertes Kind Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22. Mai 2001

Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 50 bis 54

Dokument
67541
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 9
Seiten
50 bis 54
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für einen passenden Autokindersitz für körperbehinderte Kinder übernehmen müssen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein körperbehindertes Kind im Gegensatz zu einem gesunden Kind zur Pflege sozialer Kontakte auf einen passenden Sitz im Auto angewiesen sei.

Schlagworte

URTEIL KÖRPERBEHINDERTER KIND PFLEGEHILFSMITTEL Gesundheitspolitik Management Ökonomie Frankfurt