CareLit Fachartikel
Autokindersitz für behindertes Kind Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22. Mai 2001
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 50 bis 54
Dokument
67541
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Krankenkassen grundsätzlich die Kosten für einen passenden Autokindersitz für körperbehinderte Kinder übernehmen müssen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein körperbehindertes Kind im Gegensatz zu einem gesunden Kind zur Pflege sozialer Kontakte auf einen passenden Sitz im Auto angewiesen sei.
Schlagworte
URTEIL
KÖRPERBEHINDERTER
KIND
PFLEGEHILFSMITTEL
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt