CareLit Fachartikel
Zum Unterhalten einer unerlaubten Rezeptsammelstelle OLG Naumburg, Urteil vom 3. Juli 2002
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 51 bis 57
Dokument
67550
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Naumburg kam zu dem Schluß, dass ein Arzt mit diabetologischer Schwerpunktpraxis die Rezepte seiner Patienten für Zuckerteststreifen aus einem Warendepot in der eigenen Praxis heraus beliefern darf. Dies sei kein wettbewerbswidriges Verhalten gegenüber Apothekern. Bei dem Vorgehen handle es sich auch nicht um das Unterhalten einer unerlaubten Rezeptsammelstelle.
Schlagworte
URTEIL
WETTBEWERB
APOTHEKENBETRIEBSVERORDNUNG
NIEDERGELASSENER ARZT
Unterhalten
Unerlaubten
Rezeptsammelstelle
Naumburg
Schluß
Diabetologischer
Schwerpunktpraxis
Rezepte
Seiner
Zuckerteststreifen
Einem
Warendepot