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Zum Unterhalten einer unerlaubten Rezeptsammelstelle OLG Naumburg, Urteil vom 3. Juli 2002

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 51 bis 57

Dokument
67550
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 6
Seiten
51 bis 57
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Naumburg kam zu dem Schluß, dass ein Arzt mit diabetologischer Schwerpunktpraxis die Rezepte seiner Patienten für Zuckerteststreifen aus einem Warendepot in der eigenen Praxis heraus beliefern darf. Dies sei kein wettbewerbswidriges Verhalten gegenüber Apothekern. Bei dem Vorgehen handle es sich auch nicht um das Unterhalten einer unerlaubten Rezeptsammelstelle.

Schlagworte

URTEIL WETTBEWERB APOTHEKENBETRIEBSVERORDNUNG NIEDERGELASSENER ARZT ZEIT ÄRZTE BERUFSAUSÜBUNG REZEPTE PATIENTEN PRAXIS VERHALTEN ES APOTHEKER NOTFÄLLE THERAPIE LEISTUNG