CareLit Fachartikel
Fortdauer der Vorsorgevollmacht trotz Widerruf nach Eintritt der Geschäftsfähigkeit
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 5 · S. 222 bis 226
Dokument
67558
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall hatte das Bayerische Oberste Landgericht die Frage zu entscheiden, ob eine wirksame erteilte Vorsorgevollmacht von dem jetzt geschäftsunfähig gewordenen Vollmachtgeber wirksam widerrufen werden kann. Wenn der Betroffene bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsfähig war, bleibt die Vollmacht grundsätzlich bestehen, da sie durch den unwirksamen Widerruf im Zustand einer späteren Geschäftsunfähigkeit nicht aufgehoben werden kann.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
URTEIL
GESCHÄFTSFÄHIGKEIT
PflegeRecht
Neuwied