CareLit Fachartikel

Fortdauer der Vorsorgevollmacht trotz Widerruf nach Eintritt der Geschäftsfähigkeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 5 · S. 222 bis 226

Dokument
67558
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
222 bis 226
Erschienen: 2003-05-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall hatte das Bayerische Oberste Landgericht die Frage zu entscheiden, ob eine wirksame erteilte Vorsorgevollmacht von dem jetzt geschäftsunfähig gewordenen Vollmachtgeber wirksam widerrufen werden kann. Wenn der Betroffene bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsfähig war, bleibt die Vollmacht grundsätzlich bestehen, da sie durch den unwirksamen Widerruf im Zustand einer späteren Geschäftsunfähigkeit nicht aufgehoben werden kann.

Schlagworte

PATIENTENVERFÜGUNG URTEIL GESCHÄFTSFÄHIGKEIT PflegeRecht Neuwied