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Zur Bündelung zentral zugelassener Arzneimittel Anmerkung zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-433/00
Weiß, D. · Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 158 bis 163
Dokument
67582
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seiner Entscheidung vom 19. September 2002 kam der Europäische Gerichtshof zum dem Schluss, dass der Vertrieb eines Arzneimittels, für das zwei verschiedene zentrale Zulassungen erteilt worden sind, in einer aus zwei Packungen zu jeweils 5 Einheiten bestehenden Bündelpackung mit der Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 nicht vereinbar sei.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
Pharma Recht
Frankfurt