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Bei der Verhängung eines Vertriebsverbotes bestehen keine Rückrufspflichten Hanseatisches OLG, Beschluss vom 31. März 2003

Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 171

Dokument
67585
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 25
Seiten
171
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Gericht entschied die Aufhebung des Ordnungsmittelbeschlusses, weil die Schuldnerin gegen das ergangene Verfügungsverbot nicht verstoßen habe. Die Gläubigerin will die Schuldnerin dafür haftbar machen, dass der Großhandel, der vor Zustellung der einstweiligen Verfügung beliefert worden war, auf Bestellung weiter solche Arzneimittel ausgeliefert habe, die von dem Verbot umfasst sind.

Schlagworte

URTEIL ARZNEIMITTEL Pharma Recht Frankfurt