CareLit Fachartikel
Privatpersonen dürfen auf ihrer Homepage grundsätzlich für ein Arzneimittel werben, mit dem sie gute Erfahrungen gemacht haben
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 172 bis 173
Dokument
67586
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall unterhielten die Beklagten eine Homepage, die sich mit der Krebserkrankung ihrer Tochter befasste. Das Kind sei von seiner Krankheit geheilt worden, indem man hinter dem Rücken der behandelnden Ärzte das Mittel Recanostat verabreicht habe. Es wurde geschildert, dass ein Dr. O. das Mittel entwickelt habe, der Arzt und seine Leistungen wurden hervorgehoben.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
PRIVAT
Pharma Recht
Frankfurt