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Privatpersonen dürfen auf ihrer Homepage grundsätzlich für ein Arzneimittel werben, mit dem sie gute Erfahrungen gemacht haben

Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 172 bis 173

Dokument
67586
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 25
Seiten
172 bis 173
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall unterhielten die Beklagten eine Homepage, die sich mit der Krebserkrankung ihrer Tochter befasste. Das Kind sei von seiner Krankheit geheilt worden, indem man hinter dem Rücken der behandelnden Ärzte das Mittel Recanostat verabreicht habe. Es wurde geschildert, dass ein Dr. O. das Mittel entwickelt habe, der Arzt und seine Leistungen wurden hervorgehoben.

Schlagworte

URTEIL MARKETING ARZNEIMITTEL PRIVAT Pharma Recht Frankfurt