CareLit Fachartikel

Therapien und Behandlungen auf dem Gebiet der Akupunktur und der Hmöäopahtie durch eine in Österreich nicht zugelassene Heilpraktikerin Oberster Gerichtshof Wien, Urteil vom 20. A…

Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 174 bis 179

Dokument
67587
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2003
Jahrgang 25
Seiten
174 bis 179
Erschienen: 2003-06-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im vorgestellten Fall begehrt die klagende Ärztekammer der Beklagten u.a. zu verbieten im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin zu führen. Außerdem stellt sie ein Öffentlichkeitsbehehren.

Schlagworte

URTEIL ÖSTERREICH HEILPRAKTIKER AKUPUNKTUR HOMÖOPATHIE Pharma Recht Frankfurt