CareLit Fachartikel
Therapien und Behandlungen auf dem Gebiet der Akupunktur und der Hmöäopahtie durch eine in Österreich nicht zugelassene Heilpraktikerin Oberster Gerichtshof Wien, Urteil vom 20. A…
Pharma Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 6 · S. 174 bis 179
Dokument
67587
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorgestellten Fall begehrt die klagende Ärztekammer der Beklagten u.a. zu verbieten im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Berufsbezeichnung Heilpraktikerin zu führen. Außerdem stellt sie ein Öffentlichkeitsbehehren.
Schlagworte
URTEIL
ÖSTERREICH
HEILPRAKTIKER
AKUPUNKTUR
HOMÖOPATHIE
Pharma Recht
Frankfurt