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Feststellungsinteresse bei Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit BVerwG, Beschluss vom 12. November 2002
Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 5 · S. 189 bis 191
Dokument
67591
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 12.11.2002 kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Schluß, dass kein rechtliches Interesse der Dienststelle an der Feststellung besteht, dass der Personalrat durch ein in der Vergangenheit liegendes und nicht weiter wirkendes Verhalten gegen gesetzliche Pflichten verstoßen hat.
Schlagworte
URTEIL
PERSONALRAT
Die Personalvertretung
Berlin