Zulassung von Blutkomponenten zur Transfusion
Heiden, M.; Seitz, R. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 1999 · Heft 2 · S. 150 bis 155
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Gegensatz zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern werden in Deutschland Blutkomponenten zur Transfusion durch das Arzneimittelgesetz den Arzneimiteln zugeordnet; für die ist eine Zulassung erforderlich. Da es sich bei Blutkomponenten um Einzelzubereitungen handelt, ist eine Chargenfreigabe wie sie für andere Produkte im Paul-Ehrlich-Institut durchgeführt wird, nicht möglich. Daher legt das Paul-Ehrlich-Institut bei der Zulassung ein besonderes Gewicht auf die Einhaltung des allgemein anerkannten Standes von Wissenschaft und Technik bei der Spenderauswahl und -testung und den Prüfmethoden zur Kontrol…