CareLit Fachartikel
Rechtsfragen beim Umgang mit dem Femo-Stop in der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Pflegekräften
Böhme, H. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2003 · Heft 4 · S. 14 bis 19
Dokument
67639
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben der erforderlichen Aufklärung durch den Arzt ist auch die Absicherung vom Arzt vorzunehmen, denn er hat Arterie und Vene eröffnet und ist damit auch verantwortlich für das Verschließen. Gegen die im Beitrag dargestellte Aufgabenverteilung zwischen Arzt und Pflegepersonal bei der Hämostasebehandlung mittels Femo-Stop- Systems bestehen keine rechtlichen Einwände.
Schlagworte
RECHT UND PFLICHT
HERZKATHETERLABOR
ÄRZTLICHES PERSONAL
PFLEGEPERSONAL
PATIENTEN
ÄRZTE
STENTS
ES
VENEN
ARTERIEN
DRUCK
FUSS
VERDRÄNGUNG
FETTGEWEBE
PRAXIS
BERÜHRUNG