Die Entgelttransparenz-Richtlinie – Götterdämmerung für die Entgeltordnungen des öffentlichen Dienstes? Ein Zwischenruf aus der Praxis – Teil I
Spelge, K. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 7 · S. 1 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entgelttransparenz-Richtlinie1 (künftig: ET-RL) war bis zum 7.6.2026 in deutsches Recht umzusetzen. Der zunächst für Januar 2026 angekündigte Gesetzentwurf liegt nach wie vor nicht vor.2 Presseberichten3 zufolge steht die Umsetzung auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 24.6.2026. Es soll geplant sein, das Umsetzungsgesetz zum 1.1.2027 in Kraft treten zu lassen, aber den Auskunftsanspruch (Art. 7 ET-RL) und die Berichtspflichten (Art. 9 und 10 ET-RL) erst Mitte 2028 greifen zu lassen. Mit dieser Verzögerung befindet sich Deutschland in guter – bzw. aus Sicht der Kommission in schlechter – Gesellschaft: