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Eingruppierung eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst – erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und entsprechende Tätigkeit – Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Nr. 7 de…
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2026 · Heft 7 · S. 1 bis 9
Dokument
676489
CareLit-ID
Jahr
2026
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.01.2026 – 4 AZR 21/25. Streit um die Eingruppierung eines Mitarbeiters im kommunalen Ordnungsdienst nach dem TVöD/VKA; Frage, ob eine außerhalb des kommunalen Bereichs abgelegte Prüfung nach Nr. 7 Abs. 6 der Vorbemerkungen zur Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA) die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ersetzt. Das BAG hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zurück.
Schlagworte
Tarifrecht
TVöD/VKA
Eingruppierung
kommunaler Ordnungsdienst
Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Erste Prüfung
Bundesarbeitsgericht
Arbeitsverhältnis
Berufsausbildung
Arbeit
Zeitschrift für Tarifrecht