CareLit Fachartikel
Zum Vertrieb von Klinikpackungen HansOLG Hamburg, Urteil vom 26. September 2002
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 23 bis 27
Dokument
67650
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 26.09.2002 kam das HansOLG Hamburg zu der Auffassung, dass wer Arzneimittel von einem Großhändler kauft und weiter vertreibt, die der Hersteller als Klinikpackungen für den Verkauf an Apotheken zur Belieferung von Krankenhäusern bestimmt hat, nicht allein deshalb schon unlauter handelt, weil er weiß, dass die Packungen ohne sein Zutun von einem Apotheker rechtswidrig in den allgemeinen Verkehr gebracht worden sind.
Schlagworte
URTEIL
ARZNEIMITTEL
WETTBEWERB
APOTHEKERGESETZ
AUTOVACCINE
ZULASSUNG
APOTHEKEN
APOTHEKER
KRANKENHÄUSER
ENGLAND
ZEIT
DEUTSCHLAND
VERHALTEN
HANDEL
BETRUG
ES