CareLit Fachartikel
Kein Krankengeld nach Arbeitsunfall BSG, Urteil vom 25. Juni 2002
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 9 bis 14
Dokument
67665
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht entschied am 25. Juni 2002, dass Krankengeld nicht neben den Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezogen werden kann. Im vorliegenden Fall beantragte ein selbständiger Fuhrunternehmer, der wegen eines Arbeitsunfalls Verletztengeld bei einer Berufsgenossenschaft bezog, ergänzend Krankengeld in Höhe der Differenz zum Verletztengeld zu beziehen.
Schlagworte
URTEIL
KRANKENGELD
UNFALLVERSICHERUNG
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt