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Finanzamt muss Kur auch ohne amtsärztliches Attest anerkennen FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2001

Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 16 bis 20

Dokument
67667
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 9
Seiten
16 bis 20
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0948-3438
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall ist die Anerkennung von Aufwendungen für einen Kuraufenthalt am Toten Meer als außergewöhnliche Belastung streitig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg urteilte, dass das Finanzamt nicht verlangen kann, dass ein vor der Kur vom Amtsarzt verfasstes Attest vorgelegt wird, wenn keine Zweifel an der Notwendigkeit einer Kur bestehen und der Kurort offensichtlich nur aus gesundheitlichen Gründen aufgesucht wird.

Schlagworte

URTEIL KURWESEN BELASTUNG Gesundheitspolitik Management Ökonomie Frankfurt