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Finanzamt muss Kur auch ohne amtsärztliches Attest anerkennen FG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2001
Gesundheitspolitik Management Ökonomie, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 16 bis 20
Dokument
67667
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall ist die Anerkennung von Aufwendungen für einen Kuraufenthalt am Toten Meer als außergewöhnliche Belastung streitig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg urteilte, dass das Finanzamt nicht verlangen kann, dass ein vor der Kur vom Amtsarzt verfasstes Attest vorgelegt wird, wenn keine Zweifel an der Notwendigkeit einer Kur bestehen und der Kurort offensichtlich nur aus gesundheitlichen Gründen aufgesucht wird.
Schlagworte
URTEIL
KURWESEN
BELASTUNG
Gesundheitspolitik Management Ökonomie
Frankfurt