CareLit Fachartikel
Einsicht in Krankenunterlagen durch die Krankenkassen
Hennies, K. · Das Krankenhaus, Berlin · 2002 · Heft 12 · S. 1017 bis 1019
Dokument
67708
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinem Urteil vom 23. Juli 2002 hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass die gesetzlichen Krankenkassen selbst kein Recht besitzen, Krankenakten der Krankenhäuser einzusehen. Dieses Recht steht nur dem Medizinischen Dienst (MDK) zu.
Schlagworte
URTEIL
EINSICHTSRECHT
KRANKENAKTE
KRANKENKASSE
Recht
Krankenkassen
Seinem
Bundessozialgericht
Festgestellt
Gesetzlichen
Selbst
Besitzen
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Krankenhäuser
Einzusehen
Das Krankenhaus