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Beauftragte im Krankenhaus (II) Aufgaben und Pflichten nach der Strahlenschutzund der Röntgenverordnung
Juditzki, I. · Das Krankenhaus, Berlin · 2002 · Heft 12 · S. 1024 bis 1026
Dokument
67709
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Strahlenschutzbeauftragte ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nach dem Atomgesetz gibt es 2 Arten von Strahlenschutzbeauftragten: den nach der Strahlenschutzverordnung und den nach der Röntgenschutzverordnung. Diesen obliegen in der Regel alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz, sofern sie nicht dem Strahlenschutzverantwortlichen zugewiesen sind.
Schlagworte
STRAHLENSCHUTZ
RÖNTGENVERORDNUNG
KRANKENHAUS
Das Krankenhaus
Berlin