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Beauftragte im Krankenhaus (II) Aufgaben und Pflichten nach der Strahlenschutzund der Röntgenverordnung

Juditzki, I. · Das Krankenhaus, Berlin · 2002 · Heft 12 · S. 1024 bis 1026

Dokument
67709
CareLit-ID
Jahr
2002
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Juditzki, I.
Ausgabe
Heft 12 / 2002
Jahrgang 94
Seiten
1024 bis 1026
Erschienen: 2002-12-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Der Strahlenschutzbeauftragte ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Nach dem Atomgesetz gibt es 2 Arten von Strahlenschutzbeauftragten: den nach der Strahlenschutzverordnung und den nach der Röntgenschutzverordnung. Diesen obliegen in der Regel alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz, sofern sie nicht dem Strahlenschutzverantwortlichen zugewiesen sind.

Schlagworte

STRAHLENSCHUTZ RÖNTGENVERORDNUNG KRANKENHAUS Das Krankenhaus Berlin