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Weiterzahlung der Erschwerniszulage für freigestelltes Personalratsmitglied BVerwG, Urteil vom 13. September 2001
Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 4 · S. 146 bis 147
Dokument
67741
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass einem vom Dienst freigestellten Personalratsmitglied eine bisher gewährte Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten weiterzuzahlen ist. Die Höhe der weiterzuzahlenden Zulage bestimme sich nach der Anzahl der Stunden des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, die der Beamte geleistet hätte, wenn er nicht freigestellt worden wäre.
Schlagworte
URTEIL
PERSONALRAT
ZULAGENREGELUNG
Die Personalvertretung
Berlin