CareLit Fachartikel

Weiterzahlung der Erschwerniszulage für freigestelltes Personalratsmitglied BVerwG, Urteil vom 13. September 2001

Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 4 · S. 146 bis 147

Dokument
67741
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 46
Seiten
146 bis 147
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht vertritt die Auffassung, dass einem vom Dienst freigestellten Personalratsmitglied eine bisher gewährte Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten weiterzuzahlen ist. Die Höhe der weiterzuzahlenden Zulage bestimme sich nach der Anzahl der Stunden des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, die der Beamte geleistet hätte, wenn er nicht freigestellt worden wäre.

Schlagworte

URTEIL PERSONALRAT ZULAGENREGELUNG Die Personalvertretung Berlin