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Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.12.2001
Die Personalvertretung, Berlin · 2003 · Heft 4 · S. 149 bis 152
Dokument
67742
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im hier vorgestellten Fall kommt das Gericht zu der Auffassung, dass der Diebstahl von Heizöl, zum Nachteil des Arbeitgebers einen wichtigen Grund darstellt, der gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i. V.m. den §§ 626 Abs. 1 BGB, 54 Abs. 1 BAT zur Ersetzung der Zustimmung der Personalratsvertretung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Hausmeisters berechtigt.
Schlagworte
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
URTEIL
KÜNDIGUNG
Die Personalvertretung
Berlin