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Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass! Kommentar zu den beiden ersten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2003 · Heft 4 · S. 137 bis 138

Dokument
67800
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 7
Seiten
137 bis 138
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der EuGH-Entscheidung vom 03.10.2000 hat das Bundesarbeitsgericht in zwei kollektivrechtlichen Verfahren am 18.02. 2003 die beiden ersten Entscheidungen zum Bereitschaftsdienst gefällt, die möglicherweise als spektakuläre Zwar-Aber-Entscheidungen in die Rechtsgeschichte eingehen werden. Als Konsequenz aus den beiden Entscheidungen ergibt sich für den deutschen Gesetzgeber die Notwendigkeit einer umfassenden Änderung des deutschen Arbeitszeitgesetzes.

Schlagworte

URTEIL BEREITSCHAFTSDIENST RECHTSPRECHUNG ARBEITSZEIT PflegeRecht Neuwied