CareLit Fachartikel
Wie ausführlich muss die Patientenaufklärung dokumentiert werden?
Stöhr, K. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 65 bis 67
Dokument
67840
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor macht deutlich, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation der Patientenaufklärung im ureigensten Interesse des Arztes liegt. Die Beweislast für die Erfüllung der Aufklärungspflicht liegt grundsätzlich beim Arzt. Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass der Arzt seine Verpflichtung zur Aufklärung erfüllt hat. Die Ausführlichkeit der Dokumentation richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles.
Schlagworte
PATIENT
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
DOKUMENTATION
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht
Frankfurt