CareLit Fachartikel

Wie ausführlich muss die Patientenaufklärung dokumentiert werden?

Stöhr, K. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2003 · Heft 4 · S. 65 bis 67

Dokument
67840
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stöhr, K.
Ausgabe
Heft 4 / 2003
Jahrgang 15
Seiten
65 bis 67
Erschienen: 2003-04-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Der Autor macht deutlich, dass eine ordnungsgemäße Dokumentation der Patientenaufklärung im ureigensten Interesse des Arztes liegt. Die Beweislast für die Erfüllung der Aufklärungspflicht liegt grundsätzlich beim Arzt. Die Dokumentation dient dem Nachweis, dass der Arzt seine Verpflichtung zur Aufklärung erfüllt hat. Die Ausführlichkeit der Dokumentation richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles.

Schlagworte

PATIENT AUFKLÄRUNGSPFLICHT DOKUMENTATION Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht Frankfurt