CareLit Fachartikel

Schon bald ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 5 · S. 19

Dokument
67885
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2003
Jahrgang 42
Seiten
19
Erschienen: 2003-05-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In diesem Beitrag geht es um ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom Februar 2003. Künftig gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit nach der EU-Richtlinie 93/104, den betroffenen Heimträger ist geraten, sich bald mit den neuen Schichtdienstkonzepten zu befassen.

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST RICHTLINIE EUROPÄISCHE UNION SCHICHTARBEIT ARBEITSZEIT ARBEITSRECHT RECHTSPRECHUNG RECHT URTEIL ES BERATER PRAXIS Altenheim Hannover