CareLit Fachartikel
Schon bald ist Bereitschaftsdienst Arbeitszeit
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2003 · Heft 5 · S. 19
Dokument
67885
CareLit-ID
Jahr
2003
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag geht es um ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom Februar 2003. Künftig gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit nach der EU-Richtlinie 93/104, den betroffenen Heimträger ist geraten, sich bald mit den neuen Schichtdienstkonzepten zu befassen.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
RICHTLINIE
EUROPÄISCHE UNION
SCHICHTARBEIT
ARBEITSZEIT
ARBEITSRECHT
RECHTSPRECHUNG
RECHT
URTEIL
ES
BERATER
PRAXIS
Altenheim
Hannover